Betrunken reiten ist strafbar
Laut Fahrerlaubnisverordnung (FEV) ist das Reiten, bzw. Führen eines Tieres unter Alkoholeinfluss nicht erlaubt und kann den Führerschein kosten.
§ 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung
(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.
(2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, daß der Führer eines Fahrzeugs oder Tieres zum Führen ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung.
Das gleiche gilt übrigens auch bei einer Kutsche. Nun stellt sich natürlich die interessante Frage wie man betrunken reiten kann, da dies sich recht schwierig erweisen könnte. Andererseite ist es interessant zu wissen, ein alkoholfreier Cocktail wäre da die sichere Variante.


