Pferdekrankenversicherung
Eine Pferdekrankenversicherung versichert in der Regel die Kosten für stationäre sowie ambulante tierärztliche Behandlung, die Arznei- und Verbandsmittel sowie die Labor- und Röntgenuntersuchungen. Eine freie Tierarztwahl ist dafür in der Regel selbstverständlich.
In der Pferdekrankenversicherung werden 60 % bei ambulanter und bei stationärer Behandlung in der Tierklinik (inkl. Operationen) erstattet, begrenzt auf den 1-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 1. August 1999.


